Abwicklung und kosten des Kaufens/Verkaufens.

In Spanien wird der Kaufvertrag mittel seines Vorvertrages geschlossen,der von beiden Parteien,Käufer und Verkaüfer unterzeichnet wird.

Hierbei werden 10% des Gesamtpreises fällig die an die inmobilien –Agentur

Bezahltwerden.Die restichen 90% mussen bei der Vertragsschliessung mit den Notar bezahltwerden.Der Verkauf gilt als abgeschlossen sobald der Vertrag mit einem spanischen Notar unterzeichnet ist und der Kaufpreis bezahlt ist.

Kosten der Liegenschaf

Der Käufer bezahlt 7% MWST ,desweiteren die Registrierung oder den namens wechsel und die Notargebühren .damit ergeben sich ungefähre zusätzlichen Kosten von ca. 10%. Dies gilt generell für jedes Haus,Wohnung,Garage usw. Für Geschäftsräume,Grundstücke oder Land beträgt die MWST derzeit 16%

Zuzugleich ca 1%.

Der Verkäufer bezahlt eine Steuer die sich aus dem Verkauferlös

errechnet,wobei die Hallezeit des Eigentums als auch der ofizielle Pert zum Zeitpunkt der Kaufes berücksichtig wird.