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In Spanien wird der Kaufvertrag mittel seines Vorvertrages geschlossen,der von beiden Parteien,Käufer und Verkaüfer unterzeichnet wird.
Hierbei werden 10% des Gesamtpreises fällig die an die inmobilien –Agentur
Bezahltwerden.Die restichen 90% mussen bei der Vertragsschliessung mit den Notar bezahltwerden.Der Verkauf gilt als abgeschlossen sobald der Vertrag mit einem spanischen Notar unterzeichnet ist und der Kaufpreis bezahlt ist.
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